Externer Datenschutzbeauftragter für KMUs

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter stehe ich jederzeit für Sie bereit
Kompetent, erfahren, pragmatisch, effizient, persönlich

Externer Datenschutz-beauftragter für KMUs

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter stehe ich jederzeit für Sie bereit
Kompetent, erfahren, pragmatisch, effizient, persönlich

Wann ist ein Datenschutz-beauftragter zu benennen?

Ob sie zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, definieren die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Wenn Sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen, besteht voraussichtlich eine gesetzliche Pflicht zur Benennung:

  • Mindestens 20 Mitarbeiter

    Im Betrieb nutzen oder verarbeiten mindestens zwanzig Personen regelmäßig personenbezogene Daten (§ 38 BDSG).

  • Besonders sensible Daten

    Sie verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten im Sinne der Art. 9 oder Art. 10 DSGVO.

  • Markt- und Meinungsforschung

    Ihr Unternehmen ist im Bereich der Markt- oder Meinungsforschung bzw. Datenerhebung und Übermittlung an Dritte tätig (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG).

  • Profiling

    Sie nehmen ein  Profiling von Personen durch automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte vor (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG i.V.m. Art 35 Abs. 3 DSGVO).

  • Überwachung von Personen oder Bereichen

    Die Überwachung von Personen ist ein Schwerpunkt Ihrer Arbeit (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder es werden öffentlich zugängliche Bereiche überwacht (Art. 35 Abs. 2 lit. c DSGVO).

Gerne berate ich Sie ganz unverbindlich, ob im Ihrem Fall eine Benennung erforderlich ist.

Welche Anforderungen sind zu beachten?

Ein Datenschutzbeauftragter muss besondere Fachkunde vorweisen, welche aus fundiertem juristischem Spezialwissen (Datenschutzrecht) und entsprechendem praktischen IT-Wissen besteht. Dieses Wissen muss durch regelmässige Weiterbildung erhalten werden. Auch sollte er interne Prozess verstehen und im Hinblick auf den Datenschutz beurteilen können.
Er muss in der Lage sein, seinen aus Art. 39 DSGVO erwachsenden Aufgaben wie Beratung, Überwachung und Unterrichtung ohne Interessenskonflikte nachzukommen.
Nach Maßgabe des Art. 38 DSGVO handelt er unabhängig und weisungsfrei, ist der höchsten Leitungsebene unterstellt und an die Wahrung der Geheimhaltung und Verschwiegenheit gebunden.

Wie erfülle ich diese Pflicht?

Sie können als Datenschutzbeauftragten einen gut geschulten Mitarbeiter Ihres Unternehmens benennen, wobei Sie für seine Ausbildung, Fachliteratur, regelmäßige Weiterbildung und die entsprechende Freistellung aufkommen und ihm erweiterten Kündigungsschutz einräumen müssen.

Als Alternative zur hohen Anfangsinvestition und den laufenden Kosten für einen internen Datenschutzbeauftragten bietet sich die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten an.

Ich übernehme die Aufgabe als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter während Sie und Ihre Mitarbeiter sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern. Das bietet Ihnen Flexibilität und spart Zeit, Geld und Aufwand. Kombinieren Sie die beiden Modelle der unkomplizierten „Flat-Rate“ und einer stundenbasierten Abrechnung ganz nach Bedarf und wie Sie es wünschen.

Die Vorteile eines externen DSB

  • Sofort verfügbar

    Der Aufwand für zeitaufwändige Schulungen, Qualifikationen und Einarbeitung ins Thema Datenschutz und DSGVO entfällt

  • Schnelle Rechtssicherheit

    Zügige Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz vermeidet rechtliche Scharmützel mit Wettbewerbern und Behörden

  • Kein zusätzliches Personal nötig

    Keine Freistellung von produktiven Mitarbeitern, welche einen erweiterten Kündigungsschutz genießen und Unterbrechung des täglichen Geschäfts

  • Reduzierung des Haftungsrisikos

    Als externer Datenschutzbeauftragter hafte ich für Beratungsfehler

  • Datenschutz-"Leasing"

    Keine langfristigen Investition nötig in Aus- und Fortbildung, Fachliteratur, Zertifizierung, etc.

  • Bedarfsorientiert

    Kalkulierbare und transparente Kosten, die sich am tatsächlich festgestellten Bedarf ausrichten

  • Vermeidung von Interessenkonflikten

    Prioritäten werden nicht durch andere Zielvorgaben verwässert. Ein Externer sieht oft mögliche Lösungsansätze, welche sonst verborgen bleiben

  • Optimale Kommunikation

    Routine im Umgang mit Betroffenen, Lieferanten/Partnern und Aufsichtsbehörden

  • Experten-Status

    Hohe Akzeptanz eines externen und objektiven Experten bei allen Beteiligten

  • Jährlichen Tätigkeitsbericht

    Sie erhalten jährlich einen Bericht über alle Aktivitäten des letzten Jahres und sind damit über den Stand des Datenschutzes stets im Bilde.

Die Vorteile eines externen DSB

  • Sofort verfügbar

    Der Aufwand für zeitaufwändige Schulungen, Qualifikationen und Einarbeitung ins Thema Datenschutz und DSGVO entfällt

  • Schnelle Rechtssicherheit

    Zügige Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz vermeidet rechtliche Scharmützel mit Wettbewerbern und Behörden

  • Kein zusätzliches Personal nötig

    Keine Freistellung von produktiven Mitarbeitern, welche einen erweiterten Kündigungsschutz genießen und Unterbrechung des täglichen Geschäfts

  • Reduzierung des Haftungsrisikos

    Als externer Datenschutzbeauftragter hafte ich für Beratungsfehler

  • Datenschutz-"Leasing"

    Keine langfristigen Investition nötig in Aus- und Fortbildung, Fachliteratur, Zertifizierung, etc.

  • Bedarfsorientiert

    Kalkulierbare und transparente Kosten, die sich am tatsächlich festgestellten Bedarf ausrichten

  • Keine Interessenkonflikte

    Prioritäten werden nicht durch andere Zielvorgaben verwässert. Ein Externer sieht oft mögliche Lösungsansätze, welche sonst verborgen bleiben

  • Optimale Kommunikation

    Routine im Umgang mit Betroffenen, Lieferanten/Partnern und Aufsichtsbehörden

  • Experten-Status

    Hohe Akzeptanz eines externen und objektiven Experten bei allen Beteiligten

  • Jährlicher Tätigkeitsbericht

    Sie erhalten jährlich einen Bericht über alle Aktivitäten des letzten Jahres und sind damit über den Stand des Datenschutzes stets im Bilde.

Wie ist der Ablauf?

  • Benennung

    Sofort nach Vertragsunterzeichnung erfolgt die Benennung als Datenschutzbeauftragter und die Meldung an die Aufsichtsbehörde

  • Erstanalyse

    Während der Erstanalyse erfolgt die Erfassung, Analyse und Bewertung aller datenschutzrelevanten Prozesse sowie der vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen.

    Das Ergebnis ist eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung der DSGVO.

  • Umsetzung

    Ich unterstütze und berate ich Sie vor Ort auf Grundlage der Handlungsempfehlung beim Aufbau und der Umsetzung des Datenschutzkonzepts, welches die Erreichung und Aufrechterhaltung der DSGVO-Konformität sicherstellt.

  • Laufende Betreuung

    Ich erfülle die gesetzlichen Pflichten des Datenschutzbeauftragten und stehe Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Kunden als externer Datenschutzbeauftragter in allen Fragen zum Thema Datenschutz zur Verfügung.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Kostentransparenz ist mir ein wichtiges Anliegen.

Da unterschiedliche Unternehmensgrößen, der Umgang mit besonders sensiblen Daten oder branchenspezifische Anforderungen sich in unterschiedlichem Aufwand oder Beratungsbedarf niederschlagen, werden wir Ihren Bedarf und den sich daraus ergebenden Gesamtumfang der Dienstleistung in einem gemeinsamen Erstgespräch definieren. Somit sind Sie vor Auftragserteilung über alle anfallenden Kosten genau im Bilde.

Die folgende Tabelle kann als erster Anhaltspunkt für die zu erwartenden Kosten dienen:

Bis 20 Mitarb.Bis 40 Mitarb.Bis 60 Mitarb.Ab 60 Mitarb.
Erstanalyse (einmalig)2.000 €3.000 €4.000 €ab 5.000 €
Laufende Betreuung (monatlich)200 €300 €400 €ab 900 €
Bis 20 MitarbeiterBis 40 MitarbeiterBis 60 MitarbeiterAb 60 Mitarbeiter
Erstanalyse (einmalig)2.000 €3.000 €4.000 €ab 5.000 €
Laufende Betreuung (monatlich)200 €300 €400 €ab 900 €

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